Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
1.1 Die Heiko Hofmann & Liping Hofmann-Xu GbR Stadtführungen & Gästebetreuung, Viktoriastr. 1, 80803 München ist sehr daran interessiert, eine gelungene Stadtführung, Gästebetreuung zu organisieren und sonstige Dienstleistungen anzubieten. Hierfür ist es auch notwendig, klare Regelungen und Bedingungen zu vereinbaren, um eventuelle Missverständnisse auszuräumen.
1.2 Für die Angebote, Vereinbarungen, Lieferungen und Leistungen von uns sind ausschließlich die nachstehenden Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) maßgebend.
1.3 Abweichenden Bedingungen widersprechen wir hiermit ausdrücklich.
1.4 Nebenabreden, Vorbehalte oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
1.5 Vereinbarungen, die mit uns getroffen, werden haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

2. Anmeldung und Vertragsabschluss
2.1 Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot von uns, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütungen festgeschrieben werden. Dieses Angebot ist freibleibend und unverbindlich.
2.2 Der Vertrag kommt mit Annahme des Angebots durch den Kunden zustande. Wir bestätigen die Annahme des Vertrags schriftlich. Nur die in der Bestätigung genannten Bedingungen sind bindend.
2.3 Der Auftraggeber erkennt damit die aus der Buchung entstehenden Forderungen an. Mit der Anmeldung akzeptiert der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Heiko Hofmann & Liping Hofmann-Xu GbR.

3. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsstellung erfolgt durch die Heiko Hofmann & Liping Hofmann-Xu GbR nach der schriftlichen Auftragsbestätigung. Der Rechnungsbetrag ist nach Eingang der Rechnung zur Zahlung fällig, spätesten jedoch nach Erbringung der gebuchten Leistung.

4. Leistungen und Leistungsänderungen
Die vertraglichen Leistungen ergeben sich vorrangig aus der Leistungsbeschreibung unserer Auftragsbestätigung und im Übrigen aus den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

Der Wegfall einzelner Leistungsteile berechtigt nicht zum Einbehalt der Vertragssumme oder zum Teilabzug, sofern es sich um Gründe handelt, die nicht vom Veranstalter zu vertreten sind. Sind der Wegfall einzelner Leistungen durch den Veranstalter zu vertreten, so hat er das Recht, diese Leistungen durch gleichwertige andere Leistungen zu ersetzen. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden hiervon in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird der Veranstalter dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

5. Preise
5.1 Es gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise.
5.2 Die vereinbarten Preise schließen die Durchführung der Veranstaltung und zusätzlich ausgeschriebener oder vereinbarter Leistungen ein.
5.3 Eintrittsgelder, Verpflegungskosten, sowie Beförderungskosten mit öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln, Stadtpläne, Prospekte, Museumsführer, Kosten von fremden Leistungsanbietern, Kosten von Führungen besuchter Sehenswürdigkeiten, die im Rahmen einer Stadtführung vorkommen, sind nur dann im vereinbarten Preis eingeschlossen, wenn sie unter den Leistungen der Stadtführung ausdrücklich aufgeführt oder zusätzlich vereinbart sind.
5.4 Bei Touren über 5 Stunden zahlt der Auftraggeber das Mittagessen für die Gästeführerin/ den Gästeführer.
5.5 Findet die Gästebetreuung mehr als 200 km außerhalb von München statt, fallen außerdem noch die Kosten für die An- und Abreise und die Kosten der Übernachtung an.
In diesem Fall beträgt die Mindestbuchungszeit 12 Stunde = Tagespauschale.

6. Auftragsstornierungen
Vor Beginn der Führungen kann der Auftraggeber jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt sollte in Ihrem eigenen Interesse und aus Gründen der Beweissicherheit schriftlich erklärt werden. Der Rücktritt wird an dem Tag wirksam, an dem das Rücktrittsschreiben bei uns eingeht. Treten Sie vom Vertrag zurück, können wir eine angemessene Entschädigung verlangen. Der zu zahlende Ersatzanspruch bei Rücktritt beträgt:

bis eine Woche vor Leistungserbringung: kostenfrei
bis 48 Stunden vor Leistungserbringung: 50 %
unter 24 Stunden vor Leistungserbringung: 100%
des vereinbarten Rechnungsbetrages.

Erscheint der Kunde nicht zum vereinbarten Termin, wird das vereinbarte Honorar zu 100 % in Rechnung gestellt.

7. Rücktritt und Kündigung durch die Heiko Hofmann & Liping Hofmann-XU GbR
Wir behalten uns vor in folgenden Fällen den Vertrag zu kündigen:
- bei Einwirkung höherer Gewalt
- bei akuter Erkrankung eines Gästebetreuers
- wenn der Kunde oder die Teilnehmer/innen einer Gruppe des Kunden die Durchführung der Veranstaltung, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
- wenn der Auftraggeber die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält.

8. Eintrittsgelder
Eintrittsgelder sind nicht im Preis enthalten und werden, sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber direkt vor Ort bezahlt.

9. Datenschutz
Kundendaten werden von der Heiko Hofmann & Liping Hofmann-Xu GbR ausschließlich für die eigene Kundenbetreuung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

10. Haftung
Die Heiko Hofmann & Liping Hofmann-Xu GbR haftet für die gewissenhafte Vorbereitung der Veranstaltung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung.

Die Heiko Hofmann & Liping Hofmann-Xu GbR haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen anderer Leistungsanbieter vermittelt werden (u. a. Busunternehmen, Limousinenservice, Taxifahrten). Die Teilnahme an Führungen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Heiko Hofmann & Liping Hofmann-Xu GbR übernimmt keine Haftung bei Unfällen und anderen Schäden.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und alleiniger Gerichtsstand ist München. Das deutsche Recht wird von allen Vertragspartnern anerkannt.

12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der AGB ansonsten nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt, soweit die AGB eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen.


Stand: September 2009